Weitere Anpassung Startberechtigung bei Bayerischen Meisterschaften (22.09.2020)
Mit der vorherigen Änderung vom 15.09.2020 wurde entsprechend den BDR-Vorgaben ausgeschlossen, dass Tageslizenznehmer an LV-Meisterschaften teilnehmen können.
Die erneute Änderung der BRV-Bekanntmachung führt ebenfalls zu einer Angleichung an Ziffer 3.3.1 (3) der WB Straße. Alle Lizenznehmer des Landesverbandes BRV sind startberechtigt. Einen konkreten Anlass hinsichtlich der bevorstehenden Landesverbandsmeisterschaften gab es nicht. Der Teilnehmerkreis wird durch diese Änderung nicht eingeschränkt.