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Hinweise zur Gebührenordnung, bzw. zum Gebührenkatalog des BDR

An dieser Stelle sind die für  bayerische Vereine relevantesten Beiträge des BDR mit aufgeführt:

 Der Jahresbeitrage pro Person im BRV und BDR setzt sich aus folgenden Beiträgen und Gebühren zusammen und wird gesammelt vom BRV in Rechnung gestellt:

(Beitrag BRV+Versicherung L) + Beitrag BDR = SUMME Jahresbeitrag/Mitglied

oder

(Beitrag BRV+Versicherung P) + Beitrag BDR= SUMME Jahresbeitrag/Mitglied

 

BRV-Beitrag inkl. Haftpflichtversicherung

„L“

BRV-Beitrag inkl. Private Tretradversicherung

„P“

BDR Beitrag

SUMME Beiträge inkl.  „L“

(BRV+BDR)

SUMME Beiträge inkl. „P“

(BRV+BDR)

Ordentliches Mitglied (ab 18 Jahren)

5,40 €

9,38 €

7,40 €

12,80 €

16,78 €

Jugend (15-17 Jahre)

3,50 €

7,48 €

5,00 €

8,50 €

12,48 €

Schüler (14 Jahre und jünger)

3,50 €

7,48 €

4,00 €

7,50 €

11,48 €

Familienmitglied (alle Altersklassen, sofern keine Lizenz oder RTF Karte)

3,50 €

7,48 €

4,40 €

7,90 €

11,88 €

BDR Beiträge

Mit der Mitgliedschaft im Bayerischen Radsportverband e.V. (BRV) erwirbt ein Verein automatisch auch die Mitgliedschaft in dessen Dachverband, dem Bund Deutscher Radfahrer (BDR). Zu den nachstehenden Gebühren des Bayerischen Radsportverbands werden zusätzlich die anfallenden Beiträge/Gebühren des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) erhoben. Diese richten sich ausschließlich nach dem Gebührenkatalog des BDR und werden durch die Gremien des BDR angepasst. Der BRV ist vom BDR beauftragt, die BDR-Beiträge in dessen Namen von den Mitgliedsvereinen einzufordern und sie anschließend an ihn weiter zu reichen, so dass diese gesondert erhoben werden.

Familienmitgliedschaft

Familienmitglieder sind Ehegatten und Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaft-gesetzes) von ordentlichen Mitgliedern und deren Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

D.h.: mindestens ein Familienmitglied muss als Ordentliches Mitglied gemeldet werden. Familienmitglieder können keine Lizenz oder Breitensport-Lizenz erwerben. Wer eine Lizenz oder Breitensport-Lizenz erwerben möchte, oder bereits besitzt, muss als Ordentliches Mitglied bzw. Schüler oder Jugendlicher gemeldet werden.

Erfolgt während des Jahres ein Wechsel von einer Familienmitgliedschaft durch Ausstellung einer Lizenz oder Breitensport-Lizenz, gibt es eine Beitragsnachberechnung.

Als Ordentliche Mitglieder werden Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr bezeichnet. Feiert eine Person, die im Vorjahr der Bestandsmeldung noch als Familienmitglied gemeldet war, im aktuellen Beitragsjahr seinen 18. Geburtstag, muss die Person als Ordentliches Mitgleid gemeldet werden.

Hinweis: Eine Schüler-Mitgliedschaft ist günstiger als eine Familienmitgliedschaft

Genehmigungsgebühren BDR:

Die Genehmigungsgebühren des BDR für Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem BDR Gebührenkatalog, siehe Link oben (§ 2.4). Hier entstehen Gebühren für Rennen des nationalen und internationalen Kalenders, bzw. für bundesoffene Veranstaltungen.

Informationen zu den Versicherungsarten “L” und “P” erhalten sie hier.

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