Lizenzwesen / Vereinswechsel

 

>> Auf-/Abstiegsregelungen Straße/Klasseneinteilung 

 

Lizenzwesen

Für die Teilnahme am organisierten Radsport ist eine Lizenz des Bundes Deutscher Radfahrer erforderlich. Diese ist als Jahres- und Tageslizenz verfügbar. Jedoch kann ein/e Sportler/in pro Jahr max. 5 Tageslizenzen lösen.

Lizenzantrag

Lizenzen (Jahres- und Tageslizenzen) können ausschließlich über die rad-net Lizenzverwaltung unter https://lizenzen.rad-net.de beantragt werden. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Bei Fragen zur Lizenzbeantragung beachten Sie bitte zunächst auf der rad-net Seite die ‘FAQ BDR-Lizenzen‘ unter dem Menü ‘Hilfe u. Service’ rechts oben. Der Start im Ausland und die Teilnahme an Meisterschaften ist nur mit einer regulären Lizenz, nicht aber mit einer Tageslizenz möglich. 

Handbuch Lizenzbeantragung 2024

Lizenzwechsel / Vereinswechsel / Abkehrschein

Sportler/innen, die ihre Jahreslizenz über einen neuen Verein beantragen wollen, müssen ein Lizenzwechselverfahren durchführen. Hierzu ist beim alten (abgebenden) Verein ein Abkehrschein zu beantragen. Der Abkehrschein ist nachfolgend abzurufen. Beachten Sie bitte, dass  Gebühren anfallen, die im Abkehrschein auch genannt sind.

Die alte Lizenz und der Abkehrschein sind beim BRV einzureichen. Ausschließlich der/die Sportler/in selbst kann in der Lizenzverwaltung (https://lizenzen.rad-net.de) im jeweiligen Lizenzantrag eine Änderung des Vereins vornehmen. Vereinen steht diese Funktion über ihren Vereinszugang nicht zur Verfügung.

>> Abkehrschein

Lizenz vergessen

Grundsätzlich ist vor dem Start die Lizenz im Original vorzulegen. Wer seine Lizenz nicht vorlegen kann, muss dem Vorsitzenden des Kommissärskollegiums einen schlüssigen Nachweis vorlegen, dass er lizenziert ist. Dies kann durch eine Kopie / Foto (Smartphone) erfolgen. Auch das jahresaktuelle rad-net Sportlerportrait ist ein Nachweis über die Lizenzierung. Außerdem besteht für LV-Kommissäre die Möglichkeit der Lizenzdatenabfrage unter http://lizenzen.rad-net.de

Die Sportlerin / der Sportler hat zu versichern, derzeit nicht gesperrt zu sein und das Reglement anzuerkennen. Hierfür ist ein entsprechendes Formular des BDR zu verwenden. Die VKK sind angehalten, ausreichende Kopien zu den Veranstaltungen mitzuführen.

>> BDR Ersatznachweis Lizenz

Lizenz verloren

Bei Lizenzverlust schreiben Sie eine E-Mail an buero@brv-ev.de. Folgende Infos müssen mitgeteilt werden: Name des Lizenzinhabers, Geburtsdatum, Lizenznummer, Verein, Anschrift für den Versand der Lizenz. Für eine Ersatzlizenz stellt rad-net eine Gebühr in Höhe von 18,00€ in Rechnung. Die Ersatzlizenz wird immer direkt an den Lizenzinhaber geschickt. Der Versand der Ersatzlizenz erfolgt in der Regel einen Werktag (Mo-Fr) nach Meldung beim BRV.


Start im Ausland

Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer, Frankfurt, 12. Januar 2021
Beantragung von Auslandsstartgenehmigungen 2021

Gemäß UCI Reglement 1.2.052 muss bei einem Start im Ausland eine schriftliche Genehmigung des Verbandes beantragt werden, die nach Aufforderung des Kommissärs vorgelegt werden muss.
Bei Nichtvorlage kann der zuständige Kommissär den Start verweigern.
Diese Regelung betrifft sowohl Einzelfahrer, als auch regionale- und Vereinsmannschaften die an Straßen-, oder Bahn Wettbewerben teilnehmen wollen.

Für die Teilnahme an Cross-, Mountainbike-, BMX Race-, und BMX Freestyle Wettbewerben im Ausland muss KEINE Auslandsstartgenehmigung beantragt und vorgelegt werden.

Beantragung der Auslandsstartgenehmigung

>> BRV Auslandsstartgenehmigung (nationale Rennen) zu beantragen beim BRV

>> BDR Auslandsstartgenehmigung für UCI-Rennen (externer Link) zu beantragen beim BDR

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