Weitere Anpassung Startberechtigung bei Bayerischen Meisterschaften (22.09.2020)

Mit der vorherigen Änderung vom 15.09.2020 wurde entsprechend den BDR-Vorgaben ausgeschlossen, dass Tageslizenznehmer an LV-Meisterschaften teilnehmen können.

Die erneute Änderung der BRV-Bekanntmachung führt ebenfalls zu einer Angleichung an Ziffer 3.3.1 (3) der WB Straße. Alle Lizenznehmer des Landesverbandes BRV sind startberechtigt. Einen konkreten Anlass hinsichtlich der bevorstehenden Landesverbandsmeisterschaften gab es nicht. Der Teilnehmerkreis wird durch diese Änderung nicht eingeschränkt.

2020-09-23_Startberechtigung-BM

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen