Versicherungen

Für die Mitgliedsvereine und deren Mitglieder besteht gemäß den Versicherungsbestimmungen Versicherungsschutz durch den Sportversicherungsvertrag, den der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) mit der ARAG abgeschlossen hat.

>> Sportversicherungsvertrag des BLSV (jeder Verein der BRV/BLSV Mitglied ist, sowie seine beim BRV/BLSV gemeldeten Mitglieder sind hierrüber automatisch Versichert)

 

Der BRV bietet im Rahmen der Mitgliedschaft für seine Mitglieder/Vereine zwei verschiedene Zusatzversicherungen an. Bei der Jahresmeldung kann für jedes Mitglied gesondert ausgewählt werden, welche der Versicherungen über den BRV beantragt werden.

>> ARAG  Haftpflichtversicherung des BRV “L” (erhält automatisch jedes beim BRV gemeldete Vereinsmitglied, sofern keine Versicherung P abgeschlossen wird)

Die Versicherung “L” ist eine Ergänzung für BRV Mitglieder zum ARAG Sportversicherungsvertrag: Versicherungsschutz wird gewährt, bei Ansprüchen eines Vereinsmitglieds des BRV gegen ein Mitglied eines anderen Vereins oder desselben Vereins des BRV aus der Teilnahme an Radrennen (und Trainings) des BDR, BRV oder Vereinen des BRV aus Personenschäden.

>> ARAG Private Tretradversicherung des BRV “P” (beinhaltet auch die Versicherung L)

Die Private Tretradversicherung greift, wenn ein Vereinsmitglied privat, also außerhalb des Vereinsgeschehens mit dem Fahrrad unterwegs ist. Den genauen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte der pdf.

 

Ausschnitte aus der ARAG Sportversicherung (FAQ)

>> FAQ für Versicherung von Nicht-Mitgliedern

>> 2017 Bestätigung der ARAG zum Einsatz von Steher-Schrittmachermaschinen

>> Schaden oder Unfallmeldung ARAG Sportversicherung

>> Sportschadenmeldung (online Vorlage) 

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