Terminplanung RTF / CTF / Marathon für das Jahr 2020
Die Anmeldung war bis 15.9. auf dem WebPortal des BDR möglich, das InfoMail dazu haben die Veranstalter am 7. August erhalten. Wenn Veranstalter keine Rückmeldung vom BDR erhalten haben, ist die Meldung vom Veranstalter /Verein an den BDR auch nicht erfolgt.
Sollten noch Veranstalter für den Online-Kalender nachmelden wollen, dann bitte Mail an
karl.wellnhofer@brv-ev.de
mit Angabe von:
-Veranstaltungsnummer im BDR Kalender 2019
-geplantes Datum in 2020
-welche Änderungen gegenüber 2019
Karl Wellnhofer
BRV Breitensport
Veranstalterhaftpflichtversicherung
Für Veranstalter ist es von besonderer Bedeutung, ihr Haftungsrisiko adäquat zu versichern. Der BLSV-Sportversicherungsvertrag mit der ARAG beinhaltet u. a. eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Diese deckt die satzungsgemäße Veranstaltung oder Ausrichtung aller Veranstaltungen des BLSV-Vereins ab, soweit diese nicht im Sportversicherungsvertrag ausgeschlossen sind. Dazu gehört selbstverständlich auch die Veranstaltung und Ausrichtung von Sportveranstaltungen.
Die genauen Informationen zum Sportversicherungsvertrag können Sie auf unserer Seite zu den Versicherungen abrufen. Dort ist auch die Informationsseite des BLSV verlinkt.
Hier noch ein kleiner Überblick mit häufigen Fragen von Breitensportveranstaltern: FAQ B
Versicherungsbestätigung
Alle Veranstaltungen der BLSV-Vereine, die bei rad-net und/oder im BRV-Terminkalender, im Breitensportkalender des BDR eingetragen sind, gelten als versichert, vgl. Sportversicherungsvertrag. Mit diesen Einträgen gelten diese Veranstaltungen auch als sportrechtlich genehmigt. Vielen Erlaubnisbehörden genügt diese Information. Sollten Sie trotzdem eine schriftliche Versicherungsbestätigung benötigen, können Sie diese bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Radsportverbandes (buero@brv-ev.de) anfordern. Bitte teilen Sie dazu folgende Informationen zur Veranstaltung mit: Veranstalter, Veranstaltungsname, Veranstaltungstermin, BLSV-Nummer, Adresse der Person, die die Versicherungsbestätigung erhalten soll.
Erlaubnisverfahren / Veranstalterleitfaden
Insbesondere für die Veranstaltung und/oder Ausrichtung von Sportveranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
Der BRV und das Bayerische Innenministerium haben einen Leitfaden entwickelt. Dieser führt Veranstalter und Behörden durch die erforderlichen Planungsschritte und gibt auch Anhalte für den zeitlichen Planungsablauf.
- Leitfaden für Veranstalter und Behörden zur Planung, Vorbereitung und Durchführung von Radsportveranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
- Musterbescheid Radtourenfahrt
- Auszüge aus der Verwaltungsvorschrift zu 29 StVO (2016)
- Präsentation Veranstalterseminar – Breitensport (2016)
Fotografieren im Verein – Der kleine Guide für Vereinsmitglieder
Generell gilt: Wer nicht gefragt worden ist, dass sein Bild veröffentlicht wird, dessen Bild muss unkenntlich gemacht werden. Da man als Vereins-Aktiver bei Veranstaltungen nicht immer alle fragen kann, empfehlen sich Fotos im Überblick, wo einzelne Personen nicht erkennbar sind. Dort kann im Zweifelsfall noch mit Verpixelung nachgeholfen werden – gerade bei Kinden. Ansonsten hier eine kleine Doku, wo einzelne Aspekte kurz beschrieben sind (vielen Dank an ikastetikett.de ).
https://www.ikastetikett.de/images/file/ebook_fotografieren-in-vereinen.pdf