Transparenzregister

Seit 2017 erfolgt der Eintrag von Vereinen in das Transparenzregister um der Geldwäsche vorzubeugen. Diese Eintragung erfolgt in den meisten Fällen automatisch durch Abgleich mit dem Vereinsregister. 

Da die Erhebung der Gebühren zur Führung im Transparenzregister für mehrere Jahre rückwirkend erfolgt, mehren sich seit Anfang 2021 die Bescheide des Transparenzregisters. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich einen Verein von der Gebührenpflicht zu befreien. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des BLSV unter folgendem Link BLSV – Transparenzregister

Darüber hinaus weisen wir auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem kostenlosen Webinar bzgl. des Transparenzregisters hin. 

Termine: 16.03.2021, 31.03.2021, 15.04.2021
Dauer: 30 Minuten
Weitere Informationen und vorherige Anmeldung unter Veranstaltungen | Bundesanzeiger (bundesanzeiger-verlag.de)
 

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