BRV-ABC: Lizenzwechsel/Vereinswechsel/Abkehrschein

Lizenzwechsel / Vereinswechsel / Abkehrschein

Sportler/innen, die ihre Jahreslizenz über einen neuen Verein beantragen wollen, müssen ein Lizenzwechselverfahren durchführen. Hierzu ist beim alten (abgebenden) Verein ein Abkehrschein zu beantragen. Der Abkehrschein ist nachfolgend abzurufen. Hierfür fallen die im Abkehrschein genannten Gebühren an.

Die alte Lizenz und der Abkehrschein sind beim BRV einzureichen. Der/die Sportler/in selbst muss in der Lizenzverwaltung (https://lizenzen.rad-net.de) im jeweiligen Lizenzantrag eine Änderung des Vereins vornehmen und kann anschließend den neuen Lizenzantrag erstellen (bei Wechsel innerhalb einer Saison Neuantrag nutzen, bei Wechsel zur neuen Saison, den in der rad-net Verwaltung hinterlegten Wiederholungsantrag nutzen).

>> Abkehrschein

Wechsel mit Sperre (30€), dabei wird der Lizenznehmer 3 Monate gesperrt ab dem Datum, an dem der Abkehrschein und die alte Lizenz bei uns eingegangen sind.

Wechsel ohne Sperre (Gebühr je nach Altersklasse siehe Abkehrschein). Der Lizenznehmer kann im sperrefreien Zeitraum (Hallenradsport: 01.07.-31.07. & 01.12.-31.12.; Straße/MTB/BMX: 15.09.-31.10. & 01.02.-15.02.) sofort wechseln. 

Bei einem Wechsel innerhalb Bayerns erhält der neue Verein die Rechnung für die Wechselgebühr. Bei einem Wechsel aus einem anderen Landesverband nach Bayern erhält der Sportler die Rechnung.

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