Beantragung von Lizenzen für 2021 ab sofort möglich

Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 16. Oktober 2020
Lizenzanträge 2021

Ab dem 23. Oktober können die Lizenz-Wiederholungsanträge für 2021 auf der Online-Lizenzverwaltung (lizenzen.rad-net.de) bearbeitet und heruntergeladen werden.

Erst-Lizenzanträge (für Lizenznehmer, die noch nie oder vor 2015 eine BDR-Lizenz gelöst haben) werden zu einem späteren Zeitpunkt (Anfang November) eingestellt.

Für alle Lizenznehmer aus 2019 und 2020 wird der Lizenzantrag als Wiederholungsantrag mit den Daten von 2020 im System hinterlegt.
Alle Änderungen, auch ein Landesverbands- oder Vereinswechsel, MÜSSEN im Wiederholungsantrag 2020 vorgenommen werden (KEINEN Neuantrag stellen). Die Lizenzanträge können online bearbeitet werden, dazu gehört auch die Möglichkeit das Lizenzfoto (Foto im Passbildformat) hochzuladen bzw. auszutauschen (das System zeigt an, wenn ein neues Foto benötigt wird). Wenn ein Vereinswechsel ansteht, hat einzig der Lizenznehmer selbst die Möglichkeit, den Verein in der rad-net Verwaltung abzuändern. Der direkte Ansprechpartner für Lizenznehmer ist der Verein und der zuständige Landesverband.

Bearbeiten können Lizenzanträge der autorisierte Lizenz-Verwalter eines Vereins, sowie jeder Lizenznehmer. Zugänge aus den Vorjahren behalten dafür ihre Gültigkeit. (Hinweis: Anträge der Profilizenzen WT, KPT + KT werden von der BDR-Geschäftsstelle verschickt). Wechselt ein Sportler aus dem Profibereich in den Amateurbereich (oder umgedreht) setzt sich der Sportler bitte mit dem Team von rad-net (team@rad-net.de) in Verbindung.

Für jede Lizenz-Beantragung ist aus rechtlichen Gründen, wie in den Vorjahren, die Originalunterschrift auf beiden Seiten notwendig. Das bedeutet, dass der online ausgefüllte Lizenzantrag als pdf-Datei ausgedruckt und mit allen notwendigen Unterschriften im Original über den Verein beim jeweiligen Landesverband eingereicht werden muss (kein Scan oder Fax)!

Ausnahme bilden Lizenzanträge mit Eilzustellung. Diese werden vom Lizenznehmer über den Verein (ebenfalls mit Originalunterschrift) direkt an die BDR-Lizenzstelle (rad-net GmbH in Hagen) geschickt. Die Freigabe vom zuständigen Landesverband erfolgt über die Online-Anwendung , so dass die Lizenz nach Freigabe direkt gedruckt und an den Lizenznehmer geschickt wird (s. FAQ-Lieferweise).

Bitte beachten Sie, dass bei einem Vereinswechsel mit Sperre eine Sperre von 3 Monaten erfolgt (Ab Zeitpunkt Eingang Abkehrschein und Lizenz 2020), ein Wechsel ohne Sperre kann nur in der Sperre freien Zeit erfolgen. Straße/Bahn/MTB/Cross: 15.09.-31.10. und 01.02.-15.02., Halle: 01.07.-31.07. und 01.12.-31.12.

Es wird aus ökologischen Gründen darum gebeten, die zweiseitigen Anträge auf einem Blatt Papier auszudrucken.

Beantragung Lizenz 2021 (rad-net Verwaltung)

FAQ Lizenzwesen

Zugangsantrag für Lizenzverwalter eines Vereins

gez.:
Martin Wolf, Generalsekretär; Ulrich Müller, rad-net.de

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