>> Lizenzreform – BDR-Präsentation November 2018
>> Gegenüberstellung alte und neue Rennkategorien (pdf)
>> Gegenüberstellung alte und neue Rennkategorien (xls)
>> Mindestteilnehmerzahl Bayerische Meisterschaften Rennsport
Veranstalterhaftpflichtversicherung
Für Veranstalter ist es von besonderer Bedeutung, ihr Haftungsrisiko adäquat zu versichern. Der BLSV-Sportversicherungsvertrag mit der ARAG beinhaltet u. a. eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Diese deckt die satzungsgemäße Veranstaltung oder Ausrichtung aller Veranstaltungen des BLSV-Vereins ab, soweit diese nicht im Sportversicherungsvertrag ausgeschlossen sind. Dazu gehört selbstverständlich auch die Veranstaltung und Ausrichtung von Sportveranstaltungen.
Nicht versichert im Sportversicherungsvertrag ist die Ausrichtung internationaler Wettbewerbe (z. B. Europa- und Weltmeisterschaft) und Deutscher Meisterschaften für einen Spitzenfachverband (BDR). Für diese Großveranstaltungen ist eine gesonderte Haftpflichtversicherung dringend angeraten. In der Regel verlangen die Genehmigungs- und Erlaubnisbehörden einen Versicherungsnachweis. Die ARAG bietet entsprechende Policen für Ihre Veranstaltung an.
Die genauen Informationen zum Sportversicherungsvertrag können Sie auf unserer Seite zu den Versicherungen abrufen. Dort ist auch die Informationsseite des BLSV verlinkt.
Versicherungsbestätigung
Alle Veranstaltungen der BLSV-Vereine, die bei rad-net und/oder im BRV-Terminkalender eingetragen sind, gelten als versichert, vgl. Sportversicherungsvertrag. Vielen Erlaubnisbehörden genügt diese Information. Sollten Sie trotzdem eine schriftliche Versicherungsbestätigung benötigen, können Sie diese bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Radsportverbandes (buero@brv-ev.de) anfordern. Bitte teilen Sie dazu folgende Informationen zur Veranstaltung mit: Veranstalter, Veranstaltungsname, Veranstaltungstermin, BLSV-Nummer, Adresse der Person, die die Versicherungsbestätigung erhalten soll.
MTB Veranstaltungen auf Grundstücken Dritter
Oftmals finden MTB Veranstaltungen auf einem oder mehreren Grundstücken statt, die nicht dem Verein gehören. Der Sorge der Grundstückseigentümer, in diesem Fall haftbar gemacht werden zu können, kann wie folgt entgegengewirkt werden: Der Veranstalter kann mit dem/den Grundstückseigentümer/n eine Vereinbarung treffen, in der der Veranstalter die Verkehrssicherungspflicht auf dem Grundstück für die Dauer der Veranstaltung übernimmt. Der Veranstalter stellt dadurch den/die Grundstückseigentümer von jedweden Ansprüchen Dritter frei, die aus einer etwaigen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht resultieren. Gerne kann dem Grundstückseigentümer auch die Versicherungsbestätigung des BLSV für die Veranstaltung vorgelegt werden.
Sofern es sich bei dem Veranstalter um eine Mitgliedsorganisation des BLSV und um eine versicherte Veranstaltung handelt, greift für den Veranstalter anschließend der Haftpflichtversicherungsschutz des Sportversicherungsvertrages.
Mustervereinbarung Übernahme Verkehrssicherungspflicht von Grundstückseigentümer durch Veranstalter . Im Einzelfall sind immer die Gegebenheiten vor Ort mit zu berücksichtigen.
Erlaubnisverfahren / Veranstalterleitfaden
Insbesondere für die Veranstaltung und/oder Ausrichtung von Sportveranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Ein Radrennen ist verkehrsrechtlich als Sondernutzung anzusehen.
Der BRV und das Bayerische Innenministerium haben einen Leitfaden entwickelt. Dieser führt Veranstalter und Behörden durch die erforderlichen Planungsschritte und gibt auch Anhalte für den zeitlichen Planungsablauf.
- Leitfaden für Veranstalter und Behörden zur Planung, Vorbereitung und Durchführung von Radsportveranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
- Musterbescheid Radrennen
- Musterbescheid Etappenrennen
- Auszüge aus der Verwaltungsvorschrift zu 29 StVO (2016)
- >> Präsentation Veranstalterseminar – Rennsport (2016)
Sportfachliche Hilfestellung
Insbesondere neue Veranstalter könnten in sportfachlicher Hinsicht Hilfestellung benötigen. Der Fachwart Straße ist hierfür Ansprechpartner. Termine vor Ort sind in unserem Flächenland allerdings nicht ganz einfach zu realisieren. Aus diesem Grund stehen auch Kommissäre für eine fachliche Beratung gerne zur Verfügung.
Themenpunkte können sein:
- Streckenführung / -gestaltung
- Streckensicherung
- Zielanfahrt und Aufbau (Position des Juryfahrzeugs)
- Zeitplan
- Organisation der Nummernausgabe
- EDV / Ergebnisdienst
Wenn Sie für Ihre Veranstaltung eine solche Beratung in Anspruch nehmen wollen, nehmen Sie bitte mit dem Kommissärsobmann (derzeit Martin Utz, Kontakt unter Verbandsausschuss) Kontakt auf. Es wird dann ein/e Kommissär/in möglichst aus der Nähe vermittelt. Für etwaige Ortstermine fallen Fahrtkosen gem. Gebührenordnung an.
Terminanmeldung / Ausschreibung
>> Anleitung Terminanmeldung bei rad-net
>> Anleitung Ausschreibung rad-net
Für die Anmeldung einer Veranstaltung fallen bei BDR und BRV Gebühren an, vgl. Gebührenordnung.
Hinweis zur Streckensicherung
>> Hinweis zur Streckensicherung
Kollegium der Kommissäre / Jury
Durch die Terminanmeldung wird dem Verband der Termin bekannt. Er wird verbandsseitig nach einer Termintagung bestätigt (Veröffentlichung Kalender). Für diese bestätigten Termine wird durch den jeweiligen Radsportbezirk, dort durch die / den Kommissärs- bzw. Kampfrichterobfrau /-mann, eine Jury für die einzelnen Rennen bestellt. Bei neuen Veranstaltungen wird der Personalbedarf mit dem Veranstalter abgesprochen. Die Vergütung der Kommissäre richtet sich nach der Gebührenordnung.
Fotografieren im Verein – Der kleine Guide für Vereinsmitglieder
https://www.ikastetikett.de/images/file/ebook_fotografieren-in-vereinen.pdf