Breitensportveranstalter

 

1. Vorbereitende Organisation einer Veranstaltung:

Trend: Gravel  – neue Art von Angeboten für Veranstalter

Dazu der Beitrag   mit-prereg-die-vorarbeiten-im-griff

 

2. Veranstalterhaftpflichtversicherung:

Für Veranstalter ist es von besonderer Bedeutung, ihr Haftungsrisiko adäquat zu versichern. Der BLSV-Sportversicherungsvertrag mit der ARAG beinhaltet u. a. eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Diese deckt die satzungsgemäße Veranstaltung oder Ausrichtung aller Veranstaltungen des BLSV-Vereins ab, soweit diese nicht im Sportversicherungsvertrag ausgeschlossen sind. Dazu gehört selbstverständlich auch die Veranstaltung und Ausrichtung von Sportveranstaltungen.
Die genauen Informationen zum Sportversicherungsvertrag können Sie auf unserer Seite zu den Versicherungen abrufen. Dort ist auch die Informationsseite des BLSV verlinkt.

Hier noch ein kleiner Überblick mit häufigen Fragen von Breitensportveranstaltern: FAQ B

3. Versicherungsbestätigung

Alle Veranstaltungen der BLSV-Vereine, die bei rad-net und/oder im BRV-Terminkalender, im Breitensportkalender des BDR eingetragen sind, gelten als versichert, vgl. Sportversicherungsvertrag. Mit diesen Einträgen gelten diese Veranstaltungen auch als sportrechtlich genehmigt. Vielen Erlaubnisbehörden genügt diese Information. Sollten Sie trotzdem eine schriftliche Versicherungsbestätigung benötigen, können Sie diese bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Radsportverbandes (buero@brv-ev.de) anfordern. Bitte teilen Sie dazu folgende Informationen zur Veranstaltung mit: Veranstalter, Veranstaltungsname, Veranstaltungstermin, BLSV-Nummer, Adresse der Person, die die Versicherungsbestätigung erhalten soll.

Generell was Versicherungsfragen betrifft, so gab es im Dezember 2022 ein Symposion zwischen unserem Vertragspartner ARAG und BLSV. Hier der Bericht mit weiteren Links sowie die hier benachbarte Seite.

4. Erlaubnisverfahren / Veranstalterleitfaden

Insbesondere für die Veranstaltung und/oder Ausrichtung von Sportveranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

Der BRV und das Bayerische Innenministerium haben einen Leitfaden entwickelt. Dieser führt Veranstalter und Behörden durch die erforderlichen Planungsschritte und gibt auch Anhalte für den zeitlichen Planungsablauf.

5. allgemeine Hinweise: Fotografieren im Verein 

Generell gilt: Wer nicht gefragt worden ist, dass sein Bild veröffentlicht wird, dessen Bild muss unkenntlich gemacht werden. Da man als Vereins-Aktiver bei Veranstaltungen nicht immer alle fragen kann, empfehlen sich Fotos im Überblick, wo einzelne Personen nicht erkennbar sind. Dort kann im Zweifelsfall noch mit Verpixelung nachgeholfen werden – gerade bei Kinden. Ansonsten hier eine kleine Doku, wo einzelne Aspekte kurz beschrieben sind (vielen Dank an den externen Link www.ikastetikett.de ). 

https://www.ikastetikett.de/images/file/ebook_fotografieren-in-vereinen.pdf

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