Kleiner Grenzverkehr mit der Schweiz

Seit dem 1. April 2024 gilt wieder der “kleine Grenzverkehr” mit der Schweiz. Das heißt, dass für Teilnahmen an Rennsportveranstaltungen der Radsportdisziplin “Straße” in allen Alters- und Leistungsklassen keine Auslandsstartgenehmigung mehr benötigt wird.

Alle Einzelheiten zur Vereinbarung sind dem Abkommen zwischen Swiss Cycling und BDR zu entnehmen:

240404 Abkommen_BDR u. Schweizerischer Radsportverband

 

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