Lizenzförderpauschale BMX- und Hallenradsport

Der Bund Deutscher Radfahrer möchte seine Vereine, die mit Schwerpunkt in den von den Corona-Einschränkungen besonders betroffenen Bereichen Hallenradsport und BMX aktiv sind, in denen es sowohl im Jahr 2020, als auch heute noch zu größeren organisatorischen Problemen kommt, unterstützen und hat mit seinen Landesverbänden folgendes Vereinsangebot entwickelt.

Unser Angebot hat die aktiven Sportler im Blick, orientiert sich daher an den gelösten Lizenzen Ihres Vereins, und sieht wie folgt aus:

Auf Antrag wird der BDR in den Hallenradsport-sowie BMX-Disziplinen einen Bonus in Höhe von 5,-€ pro gelöster Sportlerlizenz für das Jahr 2021 als Zuschuss an die Vereine zurückführen.

Die Anträge können bis spätestens 31.05.2021 über das beigefügte Formular an den BDR gestellt werden, insofern folgende Vorrausetzungen erfüllt sind: 

  1. Für den Verein wurde eine Mindestanzahl von vier Sportlerlizenzen für das Jahr 2021 beantragt.
  2. Die Auflistung der Lizenznehmer 2021 erfolgt über das beigefügte und vollständig ausgefüllte Formular.

Mit der direkten Auszahlung des Förderzuschusses an den antragsstellenden Verein möchte der BDR in den Landesverbänden den Verwaltungsaufwand minimieren und die Vereine, die insbesondere im Nachwuchsbereich zumeist die vollständigen Lizenzgebühren ihrer Sportler*innen tragen, direkt profitieren lassen.

Antragsformular Lizenzförderpauschale Halle+BMX 2021 Antrag ist zu unterschreiben und dann eingescannt an den BDR zu schicken.

 

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