Verkehrspolitik: Änderung zum Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes

 

Die Vollzugshinweise zum „Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes; Teil 6 Erholung in der freien Natur“, die vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 16.12.2020 veröffentlicht wurden, bergen die Gefahr unverhältnismäßiger Verbote und Einschränkungen bezüglich des Radfahrens abseits öffentlicher Strassen, also in der Natur.

Zusammen mit anderen Verbänden ist der BRV im Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium. Dazu haben wir an dieser Stelle bereits berichtet.    

Wie ist nun der aktuelle Stand im Mai 2021 ?

Dazu die Veröffentlichungen anderer betroffener Verbände und Organisationen:

Ergänzung vom 25.6.21:
. Inwieweit nun das Urteil des OLG Oldenburg Az.: 2 Ss OWi 25/21  vom 25.6.21 weitere Einschränkungen bringt, können wir nicht beurteilen, die rechtlichen Auswirkungen sind derzeit unklar / Gültigkeit auch für Bayern ? Dazu ein Bericht auf ZEIT ONLINE vom 25.6.21

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