Radsport- und Tourismusverbände richten gemeinsamen Appell an die Politik

Die Vollzugshinweise zum „Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes; Teil 6 Erholung in der freien Natur“, die vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 16.12.2020 veröffentlicht wurden, bergen aus unserer Sicht die Gefahr, einer Vielzahl unverhältnismäßiger Verbote und Einschränkungen bezüglich des Radfahrens im Wald und den Bergen, verbunden mit einem vermeidbaren Konfliktpotenzial zwischen den Nutzergruppen.

In einem gemeinsamen Brief haben die Radsportverbände BRV, BDR ADFC und DIMB sowie die Tourismusverbände Oberbayern München, Ostbayern, Franken sowie Allgäu / Bayerisch-Schwaben die maßgeblich betroffenen bayerischen Ministerien in Bayern angeschrieben und einen eindringlichen Appell an die Politik gerichtet.

Die Erholung in der freien Natur muss allen Interessensgruppen zugutekommen; einseitige Betretungsverbote für Radfahrende und alle Maßnahmen, die ein solches fördern, lehnen alle Verbände klar ab. Von dem Brief erhoffen sich alle Verbände, dass dieser in der Politik auf offene Ohren stößt und die Bedenken ernst genommen werden. Dazu auch unsere Info vom September 2020

 

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