Radfahren erlaubt?

Die aktuelle Lage zu Ausgangsbeschränkungen und im Raum stehenden Ausgangssperren können sich halbtäglich ändern. Sie ist insbesondere nicht im ganzen Freistaat gleich (vergleiche die Gemeinde Mitterteich).

Der Bayerische Radsportverband wird an dieser Stelle daher keine eigenen Veröffentlichungen machen, ob Radfahren überhaupt, alleine oder in Gruppen erlaubt ist.

Es gilt die jeweilige Verfügungslage der bayerischen Staatsregierung und der örtlichen Gesundheitsbehörden. Die bayernweit geltenden Vorschriften werden durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (https://www.stmgp.bayern.de/) im Internet und der Presse bekannt gegeben. Beachten Sie auch die Bekanntmachungen ihrer Kommune und des jeweiligen Landkreises.

Bleiben Sie gesund!

 

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