Bekanntmachung: Lizenzanträge 2023 ab 26.10. möglich

Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 17. Oktober 2022
Lizenzanträge 2023

Ab dem 26. Oktober können die Lizenz-Wiederholungsanträge für 2023 auf der Online-Lizenzverwaltung (lizenzen.rad-net.de) bearbeitet und heruntergeladen werden.

Erst-Lizenzanträge (für Lizenznehmer, die noch nie oder vor 2015 eine BDR-Lizenz gelöst haben) werden zu einem späteren Zeitpunkt (Anfang November) eingestellt.

Für alle Lizenznehmer aus 2021 und 2022 wird der Lizenzantrag als Wiederholungsantrag mit den Daten von 2022 im System hinterlegt.
Alle Änderungen, auch ein Landesverbands- oder Vereinswechsel, MÜSSEN im WIEDERHOLUNGSantrag 2023 vorgenommen werden (bitte KEINEN Neuantrag stellen). Die Lizenzanträge können online bearbeitet werden, dazu gehört auch die Möglichkeit das Lizenzfoto (Foto im Passbildformat) hochzuladen bzw. auszutauschen (das System zeigt an, wenn ein neues Foto benötigt wird). Der direkte Ansprechpartner für Lizenznehmer ist der Verein und der zuständige Landesverband.

Bearbeiten können Lizenzanträge der autorisierte Lizenz-Verwalter eines Vereins, sowie jeder Lizenznehmer. Zugänge aus den Vorjahren behalten dafür ihre Gültigkeit.

Achtung: Anträge der Profilizenzen WT, KPT + KT werden von der BDR-Geschäftsstelle verschickt. Wechselt ein Sportler aus dem Profibereich in den Amateurbereich (oder umgedreht) setzt sich der Sportler bitte mit dem Team von rad-net (team@rad-net.de) in Verbindung.

Für jede Lizenz-Beantragung ist aus rechtlichen Gründen, wie in den Vorjahren, noch die Originalunterschrift auf beiden Seiten notwendig. Das bedeutet, dass der online ausgefüllte Lizenzantrag als pdf-Datei ausgedruckt und mit allen notwendigen Unterschriften im Original über den Verein beim jeweiligen Landesverband eingereicht werden muss (kein Scan oder Fax)!

Ausnahme bilden Lizenzanträge mit Eilzustellung. Diese werden vom Lizenznehmer über den Verein (ebenfalls mit Originalunterschrift) direkt an die BDR-Lizenzstelle (rad-net GmbH in Hagen) geschickt. Die Freigabe vom zuständigen Landesverband erfolgt über die Online-Anwendung, so dass die Lizenz nach Freigabe direkt gedruckt und an den Lizenznehmer geschickt wird (s. FAQ-Lieferweise).

Neuerung: Da laut NADA für die Schiedsvereinbarung nicht mehr in jedem Jahr die Originalunterschrift erforderlich ist, sondern eine Unterschrift bis auf Widerruf akzeptiert, wurden Lizenzantrag mit Verpflichtungserklärung sowie die Schiedsvereinbarung redaktionell dahingehend verändert, so dass künftig mit der getätigten Unterschrift die Verpflichtungserklärung, aber auch die Schiedsvereinbarung für die Folgejahre mit digitaler Lizenzbeantragung akzeptiert werden. Damit wird die Grundlage geschaffen, für die Saison 2024 einen komplett digitalen Prozess der Lizenzbeantragung umzusetzen.

Es wird aus ökologischen Gründen darum gebeten, die zweiseitigen Anträge auf einem Blatt Papier und in schwarz/weiß auszudrucken.

FAQ Lizenzwesen

Zugangsantrag für Lizenzverwalter eines Vereins

gez.:
Martin Wolf, Generalsekretär; Ulrich Müller, rad-net.de

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