Aktuelle Hinweise: Auf- und Abstiegsregelung & nicht genehmigte Rennen

Auf- und Abstiegsregelung (betrifft Lizenznehmer Straße/MTB/Cross, die bei Straßen-Wettkämpfen in den Klassen Elite Amateure und Amateure starten)

Vereinzelt ist es in der vergangenen Saison dazu gekommen, dass Anmeldungen für Wettkämpfe in einer falschen Klasse erfolgt sind. Um dies zu vermeiden, möchten wir sie bereits jetzt auf den nächsten Stichtag für den Auf- und Abstieg am Di. 23.05.2023 hinweisen. Im Anhang finden sie weitere Hinweise zum Thema Auf- und Abstiegsregelung und Meldung für Straßen-Wettkämpfe.

Der ein oder andere MTB oder Cross Fahrer nimmt auch an Straßen-Wettkämpfen teil. Für diese gilt: Sofern MTB-/Cross-Lizenzinhaber (noch) nicht in der rad-net Rangliste stehen (https://www.rad-net.de/rad-net-ranglisten.htm), oder einen Ranglistenplatz der niedriger als 650 ist inne haben, ist ein Start ausschließlich in der Klasse „Amateure“ möglich.

Teilnahme an nicht genehmigten Rennveranstaltungen MTB/Straße (schwarze Rennen): 

Alle Veranstaltungen die in rad-net oder im jeweiligen Kalender des Landes-Radsportverbandes stehen gelten als genehmigt. Veranstaltungen die dort nicht terminiert oder ausgeschrieben sind, gelten als nicht genehmigt (im Volksmund auch „schwarze Rennen“ genannt). Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahme eines Lizenznehmers an einem solchen nicht genehmigten Rennen dazu führen kann, dass der Landesverband, in dem das Rennen stattfindet, eine Sperre gegen teilnehmende Lizenznehmer aussprechen kann. 

Auszug aus der Sportordnung: Erfolgt der Start bei einer Radsportveranstaltung, die nicht von einem der UCI angeschlossenen Verband ausgeschrieben wurde (siehe SpO 4.4.1 (1)), können die betroffenen SportlerInnen mit einer Mindeststrafe von 2 Wochen Sperre plus max. 100€ Geldstrafe belegt werden. Die wiederholte Teilnahme an einer solchen Veranstaltung führt zur Verdoppelung der Strafe (SPO Anhang A: Strafenkatalog).

Offizielle Rennkalender:
o    rad-net Straße:  https://www.rad-net.de/ausschreibungen_1.htm
o    rad-net MTB:  https://www.rad-net.de/ausschreibungen_2.htm
o    rad-net Cross: https://www.rad-net.de/ausschreibungen_4.htm
o    BRV: https://www.bayerischer-radsportverband.de/terminkalender-alle

Warum sollte eine Veranstaltung beim BRV/BDR gemeldet/ausgeschrieben werden?:

    • Terminierung kann fair und sinnvoll mit anderen Veranstaltungen abgestimmt werden (größere Teilnehmerfelder).
    • Versicherungsschutz (Veranstalter-Haftpflichtversicherung) ist für Veranstalter als BLSV Mitgliedsverein prinzipiell über die ARAG Sportversicherung auch ohne offizielle Genehmigung gegeben. Nicht genehmigte Rennen unterliegen aber nicht offiziell den BDR Regularien (Sportordnung/Wettkampfbestimmungen). Es gab in der Vergangenheit Fälle, bei denen es zu Stürzen bei solchen nicht genehmigten Veranstaltungen gekommen ist. Die Versicherungen der Sportler selbst haben die Übernahme von Kosten in diesen Fällen z.T. dann aufgrund dessen, dass die Veranstaltung nicht offiziell genehmigt wurde und somit auch nicht den offiziellen Regularien unterliegt, abgelehnt. Im Sinne der Teilnehmer sollte die Veranstaltung also immer offiziell gemeldet werden.
    • Nicht genehmigte Rennen werden nicht von geschulten, LV-/BDR-Kommissären begleitet.
    • Unterstützung durch BRV bei Behörden bezüglich Genehmigung.

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