Regelungen Radsport

Alle auf den Sport bezogenen Einschränkungen bezüglich der Corona Pandemie fallen vorerst weg. Lt. 16. Bay. IfSMV wird folgendes empfohlen:

Allgemeine Verhaltensempfehlungen

Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. In geschlossenen Räumlichkeiten wird empfohlen, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, und auf ausreichende Belüftung zu achten. Für Betriebe, Einrichtungen, Angebote und Veranstaltungen mit Publikumsverkehr wird empfohlen, Hygienekonzepte zu erstellen, die insbesondere Maßnahmen zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und zur Vermeidung unnötiger Kontakte vorsehen.

>> 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (gültig 03.04.-30.04.2022) 

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