Versicherungen
Für die Mitgliedsvereine und deren Mitglieder besteht gemäß den Versicherungsbestimmungen Versicherungsschutz durch den Sportversicherungsvertrag, den der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) mit der ARAG abgeschlossen hat.
Sportversicherungsvertrag des BLSV (jeder Verein der BRV/BLSV Mitglied ist, sowie seine beim BRV/BLSV gemeldeten Mitglieder sind hierrüber automatisch Versichert)
Der BRV bietet im Rahmen der Mitgliedschaft für seine Mitglieder/Vereine zwei verschiedene Zusatzversicherungen an. Bei der Jahresmeldung kann für jedes Mitglied gesondert ausgewählt werden, welche der Versicherungen über den BRV beantragt werden.
ARAG Haftpflichtversicherung des BRV “L” (erhält automatisch jedes beim BRV gemeldete Vereinsmitglied)
Die Versicherung “L” ist eine Ergänzung für BRV Mitglieder zum ARAG Sportversicherungsvertrag. Folgendes wird vom ARAG Sportversicherungsvertrag ausgeschlossen, ist aber bei der Versicherung "L" des BRV beinhaltet: Versicherungsschutz wird gewährt, bei Ansprüchen eines Vereinsmitglieds des BRV gegen ein Mitglied eines anderen Vereins oder desselben Vereins des BRV aus der Teilnahme an Radrennen (und Trainings) des BDR, BRV oder Vereinen des BRV aus Personenschäden.
Dazu gehört bspw. folgender Klassischer Fall: Sportler A bremst im Training oder Wettkampf abrupt und weicht einem Hindernis aus. Sportler B fährt hinter ihm, wird tuschiert und kommt zum Sturz mit schwerer Verletzung. Die Krankenversicherung von Sportler B fordert daraufhin von Sportler A die Krankenhauskosten von B zu übernehmen. Hat Sportler A eine Haftpflichtversicherung, greift diese hier ein. Hat Sportler A keine oder nur eine ungenügende Haftpflichtversicherung, greift diese nicht, dafür aber die Landesverbands-Haftpflichtversicherung L.
Wichtig zu beachten: Die Landesverbands-Haftpflichtversicherung L greift bei der Teilnahme an Veranstaltungen von BLSV-Organisationen automatisch, genauso wie der ARAG Sportversicherungsvertrag des BLSV. Außerhalb der BLSV-Organisationen ist ein Vereinsmitglied nur dann über die ARAG Sportversicherung und die Landesverbands-Haftpflichtversicherung L versichert, wenn der Verein dem Vereinsmitglied eine sogenannte "Entsendebescheinigung" erteilt hat. D.h. der Verein muss ihm in Textform mitgeteilt haben, dass das Vereinsmitglied an der Veranstaltung XY teilnehmen soll/darf. Das kann per Mail, WhatsApp, Brief etc. erfolgen, es sollte der Name des Mitglieds, der Veranstaltungstitel und das Datum daraus ersichtlich sein. Eine pauschale Entsendebescheinigung für alle Radsportveranstaltungen in Deutschland ist leider nicht möglich.
ARAG Private Tretradversicherung des BRV “P” (beinhaltet auch die Versicherung L)
Die Private Tretradversicherung greift, wenn ein Vereinsmitglied privat, also außerhalb des Vereinsgeschehens mit dem Fahrrad unterwegs ist und somit kein Versicherungsschutz im Rahmen des Sportversicherungsvertrages besteht. Den genauen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte der pdf. Hier ist keine Entsendebescheinigung notwendig bei Teilnahme an Veranstaltungen, die von Nicht-BLSV-Organisationen durchgeführt werde (dazu gehören u.a. alle Veranstaltungen außerhalb Bayerns). D.h. auch ohne Entsendebescheinigung kann ein Vereinsmitglied, für das eine Private Tretradversicherung abgeschlossen ist, an Trainings und Wettkämpfen von Nicht-BLSV-Organisationen / Trainings und Wettkämpfen
außerhalb von Bayern teilnehmen und ist entsprechend versichert. In diesem Fall handelt es sich um eine private Teilnahme ohne Vereinsauftrag, die über die Private Tretradversicherung dann grundsätzlich erfasst ist.
Fazit:
Mit Versicherung L ist für jede Teilnahme an einer Veranstaltung, die nicht durch einen BLSV-Mitgliedsverein durchgeführt wird, eine Entsendebescheinigung notwendig.
Mit Versicherung P ist keine Entsendebescheinigung notwendig.
Hilfestellung bezüglich Entsendebescheinigung:
Der Verein kann bspw. eine gesonderte E-Mail-Adresse für Mitglieder einrichten, an die die Mitglieder ihre Termine (inkl. Name, Ort, Datum, Veranstaltungstitel) außerhalb Bayerns schicken. Der Verein kann dann die Anfrage immer in einer kurzen Antwort bestätigen.
Weitere Versicherungen/Hinweise
2017 Bestätigung der ARAG zum Einsatz von Steher-Schrittmachermaschinen
Schaden oder Unfallmeldung ARAG Sportversicherung (online), alternativ über die Mitgliederverwaltung des BLSV "Verein 360" oder Sportschadenmeldung als pdf







