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Anpassung der Lizenzgebühren ab 2026

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Sowohl German Cycling (GC) als auch der Bayerische Radsportverband (BRV) haben ihre Gebührenordnungen überprüft und angepasst – insbesondere im Bereich der Lizenzgebühren.

 

GC hatte bereits im Frühjahr Jahr eine Beitragserhöhung beschlossen. Ursprünglich sollte diese rückwirkend ab 2025 gelten, konnte aber durch Einflussnahme der Landesverbände erfolgreich auf 2026 verschoben werden. In enger Abstimmung zwischen GC und den Landesverbänden wurde ein Kompromiss gefunden: Die allgemeine Beitragserhöhung fällt moderater aus, dafür werden Lizenznehmerinnen und Lizenznehmer künftig etwas stärker beteiligt. So tragen aktive Sportlerinnen und Sportler einen Teil der Mehrbelastung mit – was die Gesamterhöhung für die Vereine in der Breite spürbar abfedert.

 

Auch der BRV steht vor finanziellen Herausforderungen. Durch eine Fördermittelkürzung in Höhe von über 80.000 € im Jahr 2025 und dem notwendigen Schritt, eine bisher ehrenamtlich geleistete Tätigkeit (Elfriede Lünse verlässt den Verband zum November 2025) künftig hauptamtlich zu besetzen (Nachfolgerin ist Andrea Schmid), müssen wir über eine nachhaltige Finanzierung nachdenken. Die Prognosen sind derzeit so, dass auch im kommenden Jahr mit einer Fördermittelkürzung zu rechnen ist. 

 

Bewusst hat sich der BRV gegen eine allgemeine Beitragserhöhung entschieden – auch, weil der BLSV und GC in jüngster Zeit bereits Anpassungen vorgenommen haben. Der BRV hat seine Beiträge zuletzt 1992 erhöht – eine beachtlich lange Stabilitätsphase, die der Verband gerne weiter aufrechterhalten möchte.

 

Um die finanzielle Basis des Verbandes dennoch zu sichern, werden künftig erwachsene Lizenznehmerinnen und Lizenznehmer etwas stärker in die Pflicht genommen. Besonders wichtig war uns dabei:
Der Nachwuchs bleibt außen vor – im Gegenteil! Die von GC beschlossene Gebührenerhöhung der Lizenzen für U19 und jünger wird vom BRV sogar um 0,50 € gemildert. Die bisherigen Einnahmen des BRV an den Lizenzgebühren lag im Durchschnitt bei 3€ pro Lizenz. Stellt man die Bearbeitungszeit und Portokosten dagegen, lässt sich leicht feststellen, dass sich dies aus wirtschaftlicher Sicht nicht trägt und auch nach der Gebührenanpassung  weiterhin nicht selbsttragend ist.

 

Gebührenanpassungen beschließt der Verbandsausschuss nicht leichtfertig. Er ist aber überzeugt, dass dieser Weg eine faire und zukunftsorientierte Lösung darstellt, die sowohl den Bedürfnissen der Aktiven, als auch der finanziellen Verantwortung des Verbandes gerecht wird.

 

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