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Hinweis zur 2. Auslegung der Landschaftsschutzgebietsverordnungen im Landkreis Miesbach

Hinweis zur 2. Auslegung der Landschaftsschutzgebietsverordnungen im Landkreis Miesbach (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Hinweis zur 2. Auslegung der Landschaftsschutzgebietsverordnungen im Landkreis Miesbach

Im Landkreis Miesbach läuft aktuell die zweite Auslegungsphase zu geplanten Änderungen in mehreren Landschaftsschutzgebieten. Hintergrund sind mögliche Wegesperrungen für Rad- und Mountainbikeverkehr.

Die neuen Entwürfe sehen ein Zonierungskonzept vor. Diese Zonen sollen bis Ende 2026 definiert werden. In den betroffenen Bereichen wäre das Befahren von Wegen unter 1,5 m Breite untersagt.
Kritisch: Sollte bis Ende 2026 keine Einigung im Kreistag erfolgen, tritt ab April 2027 automatisch ein generelles Verbot für Wege unter 1,5 m Breite in Kraft.

Gerade für Vereine, Nachwuchsarbeit und Training könnte das erhebliche Einschränkungen bedeuten.

Jetzt Einwände einreichen!

Noch bis 22.12.2025 können Einwände zur zweiten Auslegung eingereicht:

📧

 

Infos des Landratsamts zur 2. Auslegung findest du über:
👉 Landkreis Miesbach – Unterlagen zur 2. Auslegung

 

Gemeinsam mit DAV und DIMB wurde zudem eine Pressemitteilung veröffentlicht, die das Thema öffentlich aufgreift und z.B. auch im Merkur erschienen ist.

 

👉 Nutzt die Möglichkeit, eure Bedenken einzubringen, und informiert auch Mitglieder und befreundete Vereine. Jede Stimme zählt.

 

Wir als Verband werden ebenfalls Stellung beziehen.

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.