Bestandsmeldung 2027

Anbei finden Sie alle Infos zur Mitgliederbestandsmeldung 2026. Die Abgabe der Meldung ist von Anfang Dezember 2026 bis 31.01.2027 möglich

 

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Mitgliederbestandsmeldung 2026 des Bayerischen Radsportverbandes über das BRV-Online-Portal Phoenix II erfolgen. 

Hinweis: Die Mitgliederbestandsmeldung des BRV und die BLSV-Bestandserhebung sind für das Jahr 2027 zwei unterschiedliche Vorgänge und sind beide unabhängig voneinander zu bearbeiten. Im ersten Schritt der einheitlichen Bestandsmeldung werden die Anzahl der Mitglieder die eine Sportart betreiben und die Anzahl der Mitglieder im BRV abgeglichen, ein Datenaustausch der einzelnen Mitgliederdaten zwischen BLSV und BRV erfolgt erst im zweiten Schritt ab der Mitgliederbestandsmeldung 2028. Zudem besteht im Jahr 2027 (noch) keine Möglichkeit, beim BLSV die Zusatzversicherungen des BRV zu vermerken, somit ist für 2027 wie bisher auch für BLSV und BRV eine gesonderte Meldung nötig.

 

  • Die Bearbeitung der Bestandsmeldung ist ab Anfang Dezember 2026 (gesonderte Info folgt) hier https://bayrv.it4sport.de möglich. 

  • Ein Video-Tutorial dazu finden Sie nachstehend (inhaltlich bleibt alles gleich wie im Jahr 2026, aufgrund eines Updates von Phoenix im Laufe des Jahres 2026 schaut die Benutzeroberfläche leicht verändert aus, die Reiter bleiben jedoch gleich)

  • Bitte prüfen und bearbeiten Sie folgende Inhalte:

    • Vereinsdaten

    • Mitglieder (Hinweis: Schüler und Jugend-Mitgliedschaften sind günstiger als die Familienmitgliedschaft)

    • Versicherungsart

    • Funktionen

    • Angebote

       

Bestandsmeldung 2026 Video-Tutorial (gilt auch für 2027, lediglich das Layout von Phoenix hat sich etwas geändert):

 

Wir bitten darum, die Mitgliederbestandsmeldung bis spätestens 31.01.2027 abzuschließen. 

 

Hinweis: Bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Bestandsmeldung sind die Vereins-Mitglieder im Zeitraum vom 01.02.2027 bis zur Abgabe der Bestandsmeldung durch den Verein nicht über die BRV Zusatzversicherung (L oder P) versichert.

Sofern sich Ihre Bankdaten geändert haben, oder Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, finden Sie unten verlinkt das entsprechende Formular.

Hat sich der Ansprechpartner im Verein geändert, bitten wir darum, diese selbstständig lt. Wiki/Handbuch zu ändern (Funktionen, ab Minute 8:45 im Video-Tutorial). Bitte beachten, dass bei Wechsel des VereinsAdmins sobald dieser geändert wurde nur noch der neue VereinsAdmin Zugriff auf die Daten hat. Der neue VereinsAdmin muss sich dazu vorab neu registriert haben mit seinen persönlichen Zugangsdaten.

 

 

Bei Fragen zur Mitgliederbestandsmeldung stehen wir gerne per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung:

 

Andrea Schmid 

E-Mail:

Tel.: 089-15702371

Mobil: 0155-65527545

 

Unsere Gesprächszeiten sind:

- Montag, Dienstag und Donnerstag 9:00-13:00

- Mittwoch 12:00-16:00

- Freitag 9:00-12:00

 

 

 

FAQ BRV-Bestandsmeldung 2026

Ich habe mein Passwort/Benutzername vergessen

Passwort vergessen:

Auf der Anmeldeseite zu Phoenix gibt es den Button "Passwort vergessen". Diesen anklicken, den Benutzernamen eingeben und sie erhalten eine E-Mail an die hinterlegte E-Mail Adresse mit der Sie ein neues Passwort vergeben können

 

Benutzername (und Passwort) vergessen:

E-Mail an mit Name, Geb. Datum und Verein senden. Sie erhalten dann einen Benutzernamen per Mail zugesendet, mit dem sie analog "Passwort vergessen" vorgehen können. Bitte beachten Sie, dass diese Prüfung nicht automatisch, sondern händisch abläuft und deshalb 1-2 Tage Zeit in Anspruch nehmen kann.

Neuen VereinsAdmin für den Verein anlegen

1. Neuer Admin registriert sich bei Phoenix auf der Startseite neu und ergänzt dort seine Daten

2. Alter VereinsAdmin ändert in Phoenix unter Funktionen die Zuordnung der Funktion "VereinsAdmin" von sich auf den neuen VereinsAdmin (siehe Video-Tutorial)

Der neue VereinsAdmin hat dann direkt Zugriff auf die Vereinsdaten, in dem er nach der Anmeldung die Rolle "VereinsAccountPlus" auswählt

Familienmitgliedschaft

Die Mitgliedsbeiträge für Schüler und Jugend sind 2026 günstiger oder gleich hoch wie die Beiträge für Familienmitglieder. Es macht also für Personen unter 18 Jahren (Im Jahr 2026 gilt das für Personen mit Geburtsjahr 2009 und jünger) keinen Sinn, diese als Familienmitglied zu melden.

Familienmitglieder sind Ehegatten und Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftgesetzes) von ordentlichen Mitgliedern und deren Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. 

D. h. mindestens ein Familienmitglied muss als Ordentliches Mitglied gemeldet werden, der/die Partnerin kann Familienmitglied sein mit außnahme von: Familienmitglieder können keine Lizenz oder Breitensport-Lizenz erwerben. Wer eine Lizenz oder Breitensport-Lizenz erwerben möchte, oder bereits besitzt, muss als Ordentliches Mitglied bzw. Schüler oder Jugendlicher gemeldet werden.

Erfolgt während des Jahres ein Wechsel von einer Familienmitgliedschaft zu einem Ordentlichen Mitglied durch Ausstellung einer Lizenz oder Breitensport-Lizenz, gibt es eine Beitragsnachberechnung. Als Ordentliche Mitglieder werden Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr bezeichnet. 

Feiert eine Person, die im Vorjahr der Bestandsmeldung noch als Familienmitglied gemeldet war, im aktuellen Beitragsjahr seinen 18. Geburtstag, muss die Person als Ordentliches Mitglied gemeldet werden.

 

Versicherung "L" und "P"

Link zur Versicherungsübersicht

  • Landesverbands-Haftpflichtversicherung "L"

  • Private Tretradversicherung "P"