Einheitliche Bestandserhebung ab 2027: Was Vereine jetzt wissen sollten

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Ab 2027 wird die BLSV-Bestandserhebung erstmals um einen Abgleich mit den zuständigen Sportfachverbänden ergänzt. Mit der einheitlichen Bestandserhebung (eBE) soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedschaften der Sportvereine im BLSV und in den jeweiligen Sportfachverbänden besser aufeinander abgestimmt sind.

Für Vereine bedeutet das: Wird eine Sportart regelmäßig angeboten, sollte eine Mitgliedschaft im jeweils zuständigen Sportfachverband bestehen. Ist dies bereits der Fall, ändert sich bei der Bestandserhebung nichts.

Besteht für eine gemeldete Sportart noch keine entsprechende Mitgliedschaft, erhalten Vereine im Rahmen der Bestandserhebung einen Hinweis. Anschließend kann der Beitritt zum zuständigen Sportfachverband ausgewählt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Anstatt-Beitrag zu entrichten. In diesem Fall erhält der Verein jedoch keine Leistungen und Angebote des Sportfachverbandes.

 

Die Mitgliedschaft im Bayerischen Radsportverband e.V. bietet Vereinen unter anderem Zugang zu Aus- und Fortbildungen, Wettkampf- und Spielbetrieb, Startberechtigungen, Nachwuchs- und Talentförderung, Beratungsangeboten, Versicherungen sowie weiteren disziplinspezifischen Leistungen und Angeboten. 

Eine Übersicht zur Mitgliedschaft und deren Vorteile, beim BRV, finden sich über folgenden Link.

 

Vereine müssen nicht bis zur Bestandserhebung im Januar 2027 warten. Es empfiehlt sich, bereits vor dem Jahreswechsel zu überprüfen, ob für alle regelmäßig betriebenen Sportarten eine Mitgliedschaft im jeweils zuständigen Sportfachverband besteht. Ein notwendiger Beitritt kann bereits jetzt angestoßen werden. Die Bestandserhebung kann unabhängig davon fristgerecht durchgeführt werden.

 

Der Anstatt-Beitrag wird schrittweise eingeführt und beträgt 2027 pro gemeldeter Person:

  • Erwachsene: 1,3016 Euro

  • Jugendliche: 0,6696 Euro

  • Kinder: 0,4184 Euro

Zusätzlich fällt eine Verwaltungsgebühr von 0,50 Euro pro Person an. Für die Folgejahre steigt der Anstatt-Beitrag stufenweise an.

 

Grundlage der einheitlichen Bestandserhebung ist eine beim BLSV-Verbandstag 2023 beschlossene Änderung der BLSV-Satzung. § 8a sieht vor, dass Vereine Mitglied in den Sportfachverbänden sein sollen, deren Sportarten sie regelmäßig betreiben.

Weitere Informationen zur einheitlichen Bestandserhebung, zu den zuständigen Sportfachverbänden und zu häufigen Fragen stellt der BLSV online bereit. Bei individuellen Fragen können sich Vereine außerdem an das BLSV Service-Center oder den jeweiligen Sportfachverband wenden.

Weitere Informationen zur BLSV-Bestandserhebung

Übersicht der Sportfachverbände

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