Termine zur Verlängerung der B-/C-Trainer Lizenz
- Ausbildung Trainer D und Fortbildung C/B-Trainer (8LE) Nürnberg 23.04.22
- Einrad Jury-Schulung (8 LE) 03./05./09. Mai 2022 online >> Ausschreibung
- C-/B- Trainer Fortbildung Sportmental-Coaching / Sportpsychologie (15LE), Dachau 15.-16.10.22 >>Ausschreibung
- Workshop Kindeswohlgefährdung im Sport (8LE) 06.11.22 >>Ausschreibung
- Trainer Fortbildung Kunstrad (15LE) 11. – 13.11.22 >>Ausschreibung
- Workshop Pädagogik im Nachwuchssport (7LE) 20.11.22 >>Ausschreibung
Terminübersicht Bildungsangebote:
Bedingungen zur Verlängerung der B- und C-Trainer Lizenzen
Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Verein, der Mitglied im BRV bzw. in einem anderen Landesradsportverband ist.
Die Trainerlizenzen können nur durch Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen verlängert werden. Diese müssen mindestens 15 Lerneinheiten (LE) umfassen. Gleichzeitig ist der Besuch einer Ersten-Hilfe-Fortbildung nachzuweisen.
Bei Nachweis der Fortbildung verlängert sich die Lizenz um die in den Lizenzrichtlinien für diese Lizenz angegebenen Zeitraum (C- und B-Trainer 4 Jahre ab Fortbildungsjahr bzw. ab Ablauf der alten Lizenz). Die Fortbildung hat in der vom Teilnehmer erlangten höchsten Lizenzstufe zu erfolgen. Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert die niedrigere.
Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit
Erfolgt innerhalb des Gültigkeitszeitraumes keine ausreichende Fortbildung, können Lizenzen wie folgt erneuert werden:
Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Vorliegen eines Nachweises einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 Lerneinheiten um die in den Lizenzrichtlinien angegebenen Jahre abzüglich eines Jahres verlängert.
Fortbildung im zweiten bzw. dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Vorliegen eines Nachweises einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 30 Lerneinheiten um die in den Lizenzrichtlinien angegebenen Jahre abzüglich von 2 bzw. 3 Jahren verlängert.
Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 3 Jahren: Bitte direkt an den Landesverband wenden und die entsprechenden Möglichkeiten zur Verlängerung dort erfragen.
Voraussetzung für die Verlängerung der Trainer Lizenz ist die Mitgliedschaft in einem Verein, der Mitglied im BRV bzw. in einem anderen Landesradsportverband ist. Gleichzeitig ist der Besuch einer Ersten-Hilfe-Fortbildung zu belegen.
Teilweise können auch Lehrgänge des BLSV zur Verlängerung von Trainer-Lizenzen anerkannt werden, diese sollten jedoch inhaltlich mit dem Radsport zu tun haben (Kraft, Ausdauer etc.). Bitte klären sie vorab mit der Geschäftsstelle (buero@brv-ev.de), ob die entsprechende Fortbildungsveranstaltung zur Verlängerung der C-Trainer Lizenz im Radsport anerkannt wird. Die Fortbildungen des BLSV im Internet.
Aus- und Fortbildung durch BDR und andere Landesverbände:
Mit www.bdr-ausbildung.de besteht ein bundesweites Portal zur Ausschreibung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im BDR und den Landesradsportverbänden.