Termine zur Verlängerung der B-/C-Trainer Lizenz
18. und 19.12.2020 online-Fortbildung Trainer C/B: Ausschreibung
Termin 1 Schwerpunkt MTB 14.11.2020: Ausschreibung ABGESAGT
Termin 2 Schwerpunkt Straße 21.11.2020: Ausschreibung ABGESAGT
Termin 3 Schwerpunkt Bahn 28.11.2020: Ausschreibung ABGESAGT
Die Unterrichtseinheiten (UE) welche zur Verlängerung benötigt werden, sind von 15 auf 10 UE reduziert worden. Hieraus besteht keine Anspruch über das Jahr 2020 hinaus.
Bedingungen zur Verlängerung der B- und C-Trainer Lizenzen
Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Verein, der Mitglied im BRV bzw. in einem anderen Landesradsportverband ist.
Die Trainerscheine können nur durch Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen verlängert werden. Diese müssen mindestens 15 Lerneinheiten (LE) umfassen.
Bei Nachweis der Fortbildung verlängert sich die Lizenz um die in den Lizenzrichtlinien für diese Lizenz angegebenen Zeitraum (C- und B-Trainer 4 Jahre ab Fortbildungsjahr bzw ab Ablauf der alten Lizenz). Die Fortbildung hat in der vom Teilnehmer erlangten höchsten Lizenzstufe zu erfolgen. Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert die niedrigere.
Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit
Erfolgt innerhalb des Gültigkeitszeitraumes keine ausreichende Fortbildung, können Lizenzen wie folgt erneuert werden:
Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Vorliegen eines Nachweises einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 Lerneinheiten um die in den Lizenzrichtlinien angegebenen Jahre abzüglich eines Jahres verlängert.
Fortbildung im zweiten bzw. dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Vorliegen eines Nachweises einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 30 Lerneinheiten um die in den Lizenzrichtlinien angegebenen Jahre abzüglich von 2 bzw. 3 Jahren verlängert.
Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 3 Jahren: Bitte direkt an den Landesverband wenden und die entsprechenden Möglichkeiten zur Verlängerung dort erfragen.
Voraussetzung für die Verlängerung der Trainer Lizenz ist die Mitgliedschaft in einem Verein, der Mitglied im BRV bzw. in einem anderen Landesradsportverband ist.
Teilweise können auch Lehrgänge des BLSV zur Verlängerung von Trainer-Lizenzen anerkannt werden, diese sollten jedoch inhaltlich im weiteren Sinne mit dem Radsport zu tun haben (Kraft, Ausdauer etc.). Bitte klären sie vorab mit der Geschäftsstelle (buero@brv-ev.de), ob die entsprechende Fortbildungsveranstaltung zur Verlängerung der C-Trainer Lizenz im Radsport anerkannt wird. Die Fortbildungen des BLSV im Internet.
Aus- und Fortbildung durch BDR und andere Landesverbände:
Mit www.bdr-ausbildung.de besteht ein bundesweites Portal zur Ausschreibung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im BDR und den Landesradsportverbänden.