Vereinspauschale: Neuerung zur Anerkennung von Trainer-Lizenzen 

NEU: Übungsleiter- bzw. Trainerlizenzen, die lediglich digital, also z.B. als pdf, zur Verfügung stehen (insbesondere DOSB-Lizenzen), können zukünftig vom Lizenzinhaber selbst ausgedruckt und zusammen mit der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen „Erklärung Lizenzinhaber/in“ zum „Original“ im Sinne der Sportförderrichtlinien und damit förderfähig gemacht werden.

Förderfähig sind also Trainerlizenzen, die eine der drei nachstehenden Formen haben:

Original DOSB Lizenzen auf BLSV Prägepapier (Erklärung Lizenzinhaber/in muss nicht mit eingereicht werden)

Original DOSB Lizenz (ohne BLSV Prägepapier) + Erklärung Lizenzinhaber/in

DOSB Lizenz (selbstausgedruckt, sofern sie digital vorliegt) + Erklärung Lizenzinhaber/in

(Stand 01.02.2020)

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