Vereinspauschale: Neuerung zur Anerkennung von Trainer-Lizenzen
NEU: Übungsleiter- bzw. Trainerlizenzen, die lediglich digital, also z.B. als pdf, zur Verfügung stehen (insbesondere DOSB-Lizenzen), können zukünftig vom Lizenzinhaber selbst ausgedruckt und zusammen mit der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen „Erklärung Lizenzinhaber/in“ zum „Original“ im Sinne der Sportförderrichtlinien und damit förderfähig gemacht werden.
Förderfähig sind also Trainerlizenzen, die eine der drei nachstehenden Formen haben:
– Original DOSB Lizenzen auf BLSV Prägepapier (Erklärung Lizenzinhaber/in muss nicht mit eingereicht werden)
– Original DOSB Lizenz (ohne BLSV Prägepapier) + Erklärung Lizenzinhaber/in
– DOSB Lizenz (selbstausgedruckt, sofern sie digital vorliegt) + Erklärung Lizenzinhaber/in
(Stand 01.02.2020)