Termine zur Verlängerung der C-/B-Trainer Lizenz
- Einrad Jury-Schulung 09.03. – 26.03.23 online >> Ausschreibung
- BDR-Ausbildung -Willkommen im Radsport- ab 22.03.23 >>Ausschreibung
- Einrad Jury-Schulung 07.09. – 17.09.23 online >> Ausschreibung
- C-/B-Trainer Fortbildung Sportpsychologie 28.10. – 29.10.23 >>Ausschreibung
- Erste-Hilfe-Sport-Ausbildung in München 04.11. – 05.11.23 >>Ausschreibung
- C-Trainerfortbildung Kunstrad 17.-19.11.23 >>Ausschreibung
Darüber hinaus bietet der BRV in Kooperation mit dem BDR die Möglichkeit erforderliche Lerneinheiten über den BDR-Trainer-Club zu sammeln. Diese Angebote für A-/B/-C-Trainer:innen finden sich auf der Homepage des Trainer-Clubs und werden größtenteils digital angeboten, wodurch jederzeit mit der Fortbildung begonnen werden kann.
Neben den klassischen Fortbildungen bietet der BDR-Trainer-Club auch die Möglichkeit den Kids-Rad-Diplom Instruktor (10LE) zu absolvieren. Dieser Zertifikats-Lehrgang ist für Trainer:innen mit gültiger A-/B/-C-Trainerlizenz offen.
Terminübersicht Bildungsangebote:
Bedingungen zur Verlängerung der B- und C-Trainer Lizenzen
Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Verein, der Mitglied im BRV bzw. in einem anderen Landesradsportverband ist.
Die Trainerlizenzen können nur durch Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen verlängert werden. Diese müssen mindestens 15 Lerneinheiten (LE) umfassen. Gleichzeitig ist der Besuch einer Ersten-Hilfe-Fortbildung nachzuweisen und ein aktuelles Gemeinsam gegen Doping Zertifikat der NADA vorzulegen.
Bei Nachweis der Fortbildung verlängert sich die Lizenz um die in den Lizenzrichtlinien für diese Lizenz angegebenen Zeitraum (C- und B-Trainer 4 Jahre ab Fortbildungsjahr bzw. ab Ablauf der alten Lizenz). Die Fortbildung hat in der vom Teilnehmer erlangten höchsten Lizenzstufe zu erfolgen. Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert die niedrigere.
Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit
Erfolgt innerhalb des Gültigkeitszeitraumes keine ausreichende Fortbildung, können Lizenzen wie folgt erneuert werden:
Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Vorliegen eines Nachweises einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 Lerneinheiten um die in den Lizenzrichtlinien angegebenen Jahre abzüglich eines Jahres verlängert.
Fortbildung im zweiten bzw. dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Vorliegen eines Nachweises einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 30 Lerneinheiten um die in den Lizenzrichtlinien angegebenen Jahre abzüglich von 2 bzw. 3 Jahren verlängert.
Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 3 Jahren: Bitte direkt an den Landesverband wenden und die entsprechenden Möglichkeiten zur Verlängerung dort erfragen.
Voraussetzung für die Verlängerung der Trainer Lizenz ist die Mitgliedschaft in einem Verein, der Mitglied im BRV bzw. in einem anderen Landesradsportverband ist. Gleichzeitig ist der Besuch einer Ersten-Hilfe-Fortbildung zu belegen.
Teilweise können auch Lehrgänge des BLSV zur Verlängerung von Trainer-Lizenzen anerkannt werden, diese sollten jedoch inhaltlich mit dem Radsport zu tun haben (Kraft, Ausdauer etc.). Bitte klären sie vorab mit der Geschäftsstelle (buero@brv-ev.de), ob die entsprechende Fortbildungsveranstaltung zur Verlängerung der C-Trainer Lizenz im Radsport anerkannt wird. Die Fortbildungen des BLSV im Internet.
Aus- und Fortbildung durch BDR und andere Landesverbände:
Mit dem BDR-Trainerclub besteht ein bundesweites Portal zur Ausschreibung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im BDR und den Landesradsportverbänden.